Checklisten

Zuzug

Wenn Sie als Schweizer Bürger/In Ihren Wohnsitz nach Blumenstein verlegen, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen seit Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle an. Für die rechtzeitige Anmeldung der Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzliche Vertreter (Inhaber der elterlichen Gewalt/Vormund) verantwortlich. Selbstverständlich kann der Ehemann oder die Ehefrau die ganze Familie anmelden. Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Heimatschein oder Heimatausweis
- Familienbüchlein
- AHV-Ausweis (graue Karte)

Von der Anmeldung befreit ist
- wer sich nur vorübergehend und nicht länger als 3 Monate in
  Blumenstein aufhalten will

Ausländerinnen und Ausländer melden sich bitte innert 8 Tagen seit
Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle an und legen ihren Pass,
die Arbeitsbewilligung und wenn bereits vorhanden den Ausländer-
ausweis vor.

Wegzug

Wenn Sie aus Blumenstein wegziehen, melden Sie sich bitte spätestens am Tag Ihres Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab.

Bei der Abmeldung ist der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis vorzulegen.

Ausländerinnen und Ausländer haben ihren Pass und den Ausländerausweis vorzulegen.

Umzug innerhalb der
Gemeinde

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, melden Sie den Umzug bitte innert 8 Tagen der Einwohnerkontrolle.

Geburt

Bei Spitalgeburten meldet das betreffende Spital die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Bei Hausgeburten muss die Geburt von den Angehörigen oder der Hebamme spätestens innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden.

Eheschliessung

Wenn Sie den Bund der Ehe eingehen wollen, melden Sie sich beim zuständigen Zivilstandsamt für einen Termin (Ehevorbereitungsverfahren).

Schweizer Bürger/Innen haben bei diesem Termin folgende Papiere vorzuweisen:
- Personenstandsausweis (nur wenn der Heimatort ausserhalb des
  zuständigen Zivilstandsamtkreises liegt)
- Niederlassungsbewilligung
- ID oder Pass

Ausländer/Innen haben vorzuweisen (Unterlagen in deutscher Sprache übersetzt):
- Original Geburtsschein (nicht älter als 6 Monate)
- Original Zivilstandsbescheinigung
- Wohnsitzbestätigung
- Pass

Liegen die notwendigen Papiere vor, kann die Ziviltrauung nach einer Sperrfrist von 10 Tagen erfolgen. Die Ziviltrauung muss nach dem Ehevorbereitungsverfahren innerhalb von 3 Monaten vollzogen werden.

Todesfall

Was ist vorzunehmen?

- Arzt benachrichtigen. Er stellt eine Bescheinigung des Todesfalles aus.
- Mit dieser Bescheinigung und den amtlichen Ausweispapieren des
  Verstorbenen (Familienbüchlein, Niederlassungsausweis) zu dem für den
  Todesort zuständigen Zivilstandsamt gehen. Frist: Innerhalb 2 Arbeitstagen
  nach dem Todesfall.
- Bestattungsart festlegen: Erdbestattung oder Kremation.
- Mit der Bestattungsfirma Verbindung aufnehmen und absprechen was noch zu
  tun ist oder die Bestattung selber organisieren.
- Für Bestattungen in Blumenstein die Gemeindeverwaltung Blumenstein
be-   nachrichtigen.
- Für Bestattungen von Verstorbenen, die ihren Wohnsitz nicht in Blumenstein
  oder Pohlern hatten, braucht es eine Bewilligung (Tel. 033 356 30 00
  Frau V. Wittwer). Die Anzeigebescheinigung (erhaltene Meldung vom
  Zivilstandsamt) muss vor der Bestattung auf der Gemeindeverwaltung
  Blumenstein abgegeben werden.
- Wird eine kirchliche Abdankung gewünscht, mit dem zuständigen Pfarrer
  Kontakt aufnehmen.
- Der Raum der Kirche steht auch für Abdankungsfeiern zur Verfügung, die
  nach einer anderen Glaubens- oder Weltanschauung gestaltet werden. Die
  Kirche muss aber vorgängig beim Pfarramt Blumenstein reserviert werden
  (Tel. 033 356 12 35).
- Todesanzeige / Leidzirkulare erstellen. Eventuell Publikation im Amtsanzeiger   und/oder in der Tageszeitung.
- Eventuell Lokalitäten für Imbiss nach dem Trauergottesdienst reservieren.
- Versicherungen benachrichtigen (Pensionskasse, Lebensversicherung,   Krankenkasse, usw.).
- Nach der Beerdigung:
  Danksagungskarten drucken lassen und versenden, eventuell
  Danksagung in Zeitung.


Kontakte:
Gemeindeverwaltung Blumenstein, Tel. 033 359 60 60

V. Wittwer , Präsidentin Friedhofkommission, Tel. 033 356 30 00

O. Leliuc , Pfarrer, Tel. 033 356 12 35

A. Rothacher, Totengräber, Tel. 033 356 16 89 erreichbar:
07.00 – 07.45 Uhr / 12.15 – 12.45 Uhr / ab 19.00 Uhr


Pass und ID

Am 1. März 2010 wurde der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten schweizweit eingeführt. Alle vorher ausgestellten Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf.

 

Das neue Antragsverfahren für den E-Pass wurde auch für das Verfahren bei der Identitätskarte übernommen. Somit können die Ausweise nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden, sondern in einem der sieben neuen Ausweiszentren im Kanton Bern.

Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich unter:

Tel. 031 635 40 00, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00

oder www.schweizerpass.ch

Reservieren Sie sich vorgängig einen Termin. Sie erfahren dort auch, welche der folgenden Unterlagen Sie mitbringen müssen:

•  Alter Pass oder / und alte Identitätskarte

•  Niederlassungsausweis

•  Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind bestellt wird:
Ausweis der begleitenden Person (gesetzliche Vertretung), Familien- oder Geburtsschein, Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen / nicht verheirateten Eltern)

Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigte Person resp. den Vormund zu begleiten.

Gebühren

Identitätskarte

Erwachsene, gültig 10 Jahre

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, gültig 5 Jahre 

Garantierte Lieferfrist: max. 10 Arbeitstage

*Preise inklusiv Porto

 

 

Fr. 70.—*

Fr. 35.—*

 

 

E-Pass 10

Erwachsene, gültig 10 Jahre  

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, gültig 5 Jahre

Garantierte Lieferfrist: max. 10 Arbeitstage
*Preise inklusiv Porto

 

 

Fr. 145.—*

Fr.   65.—*

 

 

Kombi-Angebot

Erwachsene, gültig 10 Jahre

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, gültig 5 Jahre

Garantierte Lieferfrist: max. 10 Arbeitstage

*Preise inklusiv Porto

 

 

Fr. 158.—*

Fr.   78.—*

 

Provisorischer Pass (Notpassstelle Bern)

Erwachsene und Kinder   

Zuschlag für die Ausstellung am Samstag oder die Ausstellung am Flughafen

 

 

Fr. 100.—

Fr.   50.—

 

Polizeiliche Verlustmeldung

Pro Ausweis

 

 

Fr.   20.—

Flyer Antragsverfahren Pass und Identitätskarte

   
Hier finden Sie die Checklisten der nebenstehenden Vorfälle: