Aufhebung eines Grabfeldes
Gemäss Art. 19 des Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Blumenstein ist die Räumung von Gräbern mindestens 6 Monate zum Voraus bekannt zu geben.
Aufhebung Reihengräber 1997 bis 2001
Reihengrab Jakob Rufener bis Frieda Rufener-Rufener
Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabsteine und Kreuze bei Bedarf bis Ende September 2026 wegzuräumen. Erhebt nach dieser Frist niemand darauf Anspruch, verfügt die Gemeinde darüber. Ab Oktober 2026 werden die Grabfelder geräumt.
Änderungen Betreuungsgutscheine
Im Kanton Bern wird die Betreuung in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen mit Betreuungsgutscheinen vergünstigt. Wie viel Unterstützung Sie bekommen, hängt vom Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung, dem Einkommen, dem Vermögen und der Grösse der Familie ab. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag direkt von der monatlichen Rechnung ab.
Ab dem 1. August 2026 gibt es Änderungen. Diese Änderungen kommen aufgrund einer Anpassung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV).
Was sicht per 01.08.2026 ändert
Steuererklärungsdienst der Pro Senectute
Kompetent und diskret: Der Steuererklärungsdienst steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung. Unsere Fachpersonen füllen Ihnen gerne Ihre Steuererklärung aus. Wenn Sie nicht mobil sind, holen wir die Unterlagen auch bei Ihnen zu Hause ab.
Flyer und Tarifblatt 2025