Aktuelles aus der Gemeinde

Ersatzwahl in den Gemeinderat

Informationen zum Wahlverfahren finden Sie hier.

Amtliche Feuerungskontrolle

Das gilt neu:

Ab 1. August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzfeuerung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Feuerung durchführen soll. Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, müssen sich Messunternehmen für die Kontrollen konzessionieren lassen.

 

Das gilt als «kleine Feuerungen»:
Liberalisiert wird die Feuerungskontrolle für folgende «kleinen» Feuerungen:

  • Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt
  • Feuerungsanlagen mit Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 70 Kilowatt

 

Informationen für Privatpersonen & Anlagenbesitzer/-innen
Sobald die amtliche Feuerungskontrolle bei Ihrer Feuerungsanlage ansteht, wird Ihnen das mit einem Schreiben des Amts für Umwelt und Energie per Post mitgeteilt. 

 

Auftrag Feuerungskontrolle erteilen
Auftrag an Messunternehmen erteilen: So gehen Sie vor

Sie haben die amtliche Einladung zur Kontrolle Ihrer Feuerungsanlage per Post vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) erhalten. Das heisst, Sie sind verpflichtet, die Kontrolle in der angegebenen Frist durch ein konzessioniertes Messunternehmen durchführen zu lassen.
Beauftragen Sie dazu ein Messunternehmen Ihrer Wahl. Konzessionierte Messunternehmen in Ihrer gewünschten Region finden Sie auf der Homepage der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion: https://www.weu.be.ch/de/start/themen/umwelt/luft-laerm-strahlung/luft/feuerungen/feuerungskontrolle/auftrag-feuerungskontrolle-erteilen.html